Warum wird der Hochpunkt auf dem östlich angrenzenden Nachbargrundstück geplant?

Im Zuge der bisherigen Planung haben sich durch Fortschritt und Detaillierung des Flugfeldklinikums in enger Abstimmung mit dem Zweckverband einige Änderungen und Weiterentwicklungen ergeben. So zeigte sich, dass die Verortung des Hochpunktes im Kerngebäude des Klinikums (wie z.B. auf der Westseite in Richtung PLANA Küchenland), wie sie im Bebauungsplanvorentwurf baurechtlich ermöglicht wurde, funktionell und im Hinblick auf entstehende Kosten nicht sinnvoll ist. Eine Entwicklung des Hochpunkts an dieser vorgeschlagenen Stelle im Klinikgebäude hätte tiefgreifende Auswirkungen auf den internen funktionellen Klinikbetrieb und insbesondere auch enorme Änderungen der Brandschutzauflagen zur Folge. Die dadurch entstehenden Kosten für den Klinikneubau wären nicht tragbar.

Die Planung des Neubaus sieht darüber hinaus vor, einzelne Flächen, wie z.B. für die Verwaltung des Klinikverbunds und die Akademie für Gesundheitsberufe auf Teile des benachbarten Grundstücks im Osten auszulagern. So soll noch mehr Spielraum für zukünftige medizinische Entwicklungen im Kerngebäude des Klinikums geschaffen werden. Um weiterhin die städtebauliche Akzentuierung auf dem Flugfeld voranzutreiben, wurde der vorliegende Vorschlag für die Verortung des Hochpunktes zusammen mit dem Zweckverband erarbeitet. Außerdem können in den Flächen im Hochpunkt,  welche nicht für den Klinikbetrieb benötigt werden, weitere gesundheitsaffine Nutzungen angesiedelt werden. Dies ergänzt das Angebot des Flugfeldklinikums sinnvoll und Patienten können so von einem umfassenden medizinischen Leistungsangebot profitieren.

Alle Informationen zum Hochpunkt finden Sie hier.

 

 

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